Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Planersocietät Frehn Steinberg Partner GmbH als Websitebetreiber ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites unter www.saarbruecken-mobil.de und befragung.saarbruecken-mobil.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die genannten Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen der Unvereinbarkeit mit den für uns geltenden Rechtsvorschriften nicht barrierefrei:
- Alternative Zugangswege: Es gibt lediglich einen Zugangsweg über das durchgängig verfügbare Navigationsmenü.
- Zielgröße (Minimum): Bei einigen interaktiven Elementen ist der Abstand zu benachbarten Zielen geringfügig zu klein.
- Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet: Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht ausgezeichnet.
- Fehlererkennung: Fehlerhaft ausgefüllte Formularfelder werden identifiziert und beim Sendeversuch derzeit in einem modalen Dialog angezeigt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.08.2025 erstellt.
Die Überprüfung der Website auf Barrierefreiheit erfolgte über eine BITV/WCAG-Selbstbewertung am 26.08.2025.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.08.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Falls Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unseren Websites bemerkt haben oder Anmerkungen und Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns bitte unter:
Planersocietät Frehn Steinberg Partner GmbHKonrad-Zuse-Str. 1
44263 Dortmund
Telefon: 0231 / 999970 0
E-Mail: mobil@planersocietaet.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Anfrage keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit BehinderungenFürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de